Ist es unumgänglich die bei der Sondierung aufgefundenen und vermessenen archäologischen Strukturen (Befunde) durch beispielsweise den Bau eines Kellergeschosses oder einer Tiefgarage zu zerstören, folgt (nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes) eine archäologische Ausgrabung. Hierbei werden die „Befunde“ ausgegraben und gleichzeitig zeichnerisch und fotografisch dokumentiert. Zur Ausgrabung gehört die digitale Datenverarbeitung ebenso, wie die sachgerechte Bergung von Funden und Materialproben.
Wir verbinden daher konventionelle Methoden der Feldarchäologie mit moderner Dokumentationstechnik. Unsere Mitarbeiter sind in allen Bereichen der Grabungstechnik geschult: